Impressum
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Abacus Software
Lindemannstr. 23
D-40237 Düsseldorf
Tel : +49 (211) 178 06 391
Fax: +49 (211) 178 07 589
eMail: info@abacus-software.de
http://www.abacus-software.de
Inhaber:
A. Assadzadeh
USt-IdNr. DE283422715
USt-Nr. 133/5008/3714
Gerichtsstand: Düsseldorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ABACUS SOFTWARE
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der ABACUS SOFTWARE.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von ABACUS SOFTWAREbedürfen der Schriftform.
2. Preise
2.1. Maßgebend sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
2.2. Dienstleistungen werden nach der aktuellen Preisliste berechnet, sofern kein Festpreis schriftlich vereinbart wurde.
2.3. Die ABACUS SOFTWARE ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als zwei Wochen ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
2.4. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die ABACUS SOFTWARE vom Rücktritt des Kaufvertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3. Angebot, Vertragsabschluss, Auftragsbestätigung
3.1. Angebote von der ABACUS SOFTWARE sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der Leistungspflicht ist ausschließlich eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2. Ergänzend gelten, soweit abgeschlossen, der Partnervertrag, die Einzellizenzbedingungen, der Software- und Supportvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ABACUS SOFTWARE.
3.3. Die ABACUS SOFTWARE behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
4. Beratung, Installation, Schulung und sonstige Nebenkosten
4.1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch ABACUS SOFTWARE als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer 1 entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
4.2 Sofern die ABACUS SOFTWARE Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von ABACUS SOFTWARE angemessen. Die ABACUS SOFTWARE kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche an die ABACUS SOFTWARE aus §643 BGB bleiben unberührt.
4.3. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Lieferfrist
5.1. Die von der ABACUS SOFTWARE angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich.
5.2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der ABACUS SOFTWARE nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der ABACUS SOFTWARE oder ihrer Lieferanten.
6. Leistungsumfang
6.1. Die ABACUS SOFTWARE ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
6.2. Die ABACUS SOFTWARE ist in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6.3. Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen usw.) bleiben Eigentum von ABACUS SOFTWARE. Die ABACUS SOFTWARE behält sich vor, Software so auszurüsten, daß die Programme nach Ablauf einer vereinbarten Testdauer nicht voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten.
7. Annahmeverzug des Kunden
7.1. Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die ABACUS SOFTWARE nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die ABACUS SOFTWARE Schadenersatz, so beträgt dieser 50 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ABACUS SOFTWARE einen höheren Schaden nachweist.
8. Zahlung
8.1. Der Zahlungsverzug durch den Kunden tritt automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein, ohne daß es einer zusätzlichen Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ABACUS SOFTWARE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab dem 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die ABACUS SOFTWARE einen höheren Schaden nachweist.
8.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von der ABACUS SOFTWARE verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§273 BGB) nur wegen von der ABACUS SOFTWARE anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
8.3. Schuldet der Kunde der ABACUS SOFTWARE mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
9. Abtretung von Ansprüchen
9.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der ABACUS SOFTWARE geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der ABACUS SOFTWARE geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von der ABACUS SOFTWARE ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
10. Abnahme von Leistungen, Gewährleistung, Nachbesserung von Dienstleistungen, Gefahrenübergang
10.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
10.2. Von der ABACUS SOFTWARE auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von der ABACUS SOFTWARE am gleichen Tag testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde am gleichen Tag schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er ABACUS SOFTWARE unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung schriftlich bei der ABACUS SOFTWARE ein, gilt die das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Die Produkthaftung für gelieferte Software trägt ausschließlich der Hersteller.
10.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden, damit diese an den Hersteller weitergeleitet werden können.
10.4. Dem Kunden ist bekannt, daß Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die ABACUS SOFTWARE macht insbesondere keine Kompatibilitätsaussagen.
10.5. Die ABACUS SOFTWARE behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu 3 beseitigen. Falls die ABACUS SOFTWARE Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die ABACUS SOFTWARE den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird die ABACUS SOFTWARE bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
10.6. Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
10.7. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
10.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
10.9. Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die ABACUS SOFTWARE zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die ABACUS SOFTWARE behält sich das Eigentum an der Ware, bei Software an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der ABACUS SOFTWARE in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an Software erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die ABACUS SOFTWARE zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an ABACUS SOFTWARE ab. Die ABACUS SOFTWARE nimmt die Abtretung an.
11.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug- oder erwartender Zahlungseinstellung ist die ABACUS SOFTWARE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die ABACUS SOFTWARE ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
11.4. Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz ist die ABACUS SOFTWARE berechtigt, die sich im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von der ABACUS SOFTWARE den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.5. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.6. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der 4 Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
12. Haftung
12.1. Die ABACUS SOFTWARE haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
12.2. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragsverpflichten haftet die ABACUS SOFTWARE, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden.
12.3. Die ABACUS SOFTWARE haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
12.4. Die ABACUS SOFTWARE haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
12.5. Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme von der ABACUS SOFTWARE abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.6. Die Regelungen der Ziffer 13 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der ABACUS SOFTWARE.
12.7. Es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, daß vor Beginn von Wartung und Reparaturarbeiten oder einer Neuinstallation der Software eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist. Die ABACUS SOFTWARE übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.
12.8. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13. Schutzrechte Dritter
Die auf der gelieferten Software angebrachten Schutzrechtsbestimmungen des Herstellers, insbesondere Urheberrechte und Verwertungsrechte sind vom Kunden zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, der ABACUS SOFTWARE von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und dem Hersteller die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die ABACUS SOFTWARE ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. Sofern nichts anders vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht.
14. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
Der Kunde ermächtigt die ABACUS SOFTWARE, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
15. Individualprogrammierungen
Der Leistungsumfang der Individualprogrammierungen werden schriftlich von ABACUS SOFTWARE dokumentiert. Bezüglich der Lieferzeit oder über die in der Beschreibung 5 hinausgehende Leistungen besteht kein Anspruch.
16. Schlussabstimmung
16.1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrere Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980)
16.3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der ABACUS SOFTWARE ist Düsseldorf.
16.4. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.